Bauverwaltung_OP_ZonennutzungsplanRaumplanung Teilrevision der Ortsplanung Schmitten Mit Entscheid vom 6. April 2022 wurde die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schmitten durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) teilweise genehmigt. Das Ortsplanungsdossier musste aufgrund des Genehmigungsentscheides und dessen Bedingungen bereinigt werden. Im Amtsblatt vom 15. November 2024 wurde die «Anpassung an die Genehmigungsbedingungen vom 6. April 2022» publiziert. Die entsprechenden Unterlagen wurden für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Unterlagen wurden zur definitiven Genehmigung an den Kanton weitergeleitet.
Zuständige Instanz: Bauverwaltung
|