EinbürgerungskommissionGemäss dem Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) vom 14. November 2017 entscheidet der Gemeinderat über eine Einbürgerung. Im Vorfeld erfolgt eine Anhörung durch eine Einbürgerungskommission, deren Mitglieder von der Gemeindeversammlung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt werden.
|