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Gemeinde Schmitten

Teilrevision der Ortsplanung Schmitten - Öffentliche Schlussauflage

Mit Entscheid vom 6. April 2022 wurde die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schmitten durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) teilweise genehmigt.

Zu diesem Entscheid sind beim Kantonsgericht drei Beschwerden eingegangen. Eine Beschwerde wurde bis vor Bundesgericht gezogen.

Im April dieses Jahres haben wir den Entscheid des Bundesgerichtes erhalten. Sämtliche Anträge der Beschwerdeführer wurden abgewiesen.

Das bedeutet, dass das Ortsplanungsdossier nun aufgrund der Genehmigung und anhand der verlangten Korrekturen und Bedingungen der RIMU sowie der konsultierten Ämter und Organe bereinigt werden kann. Die Schlussauflage wird für diese Anpassungen erfolgen.

Einsprachen können nur gegen diese Anpassungen eingereicht werden.

Die Publikation im Amtsblatt erfolgt am 15. November 2024. Die entsprechenden Unterlagen werden für 30 Tage öffentlich aufge­legt. Sie werden auf der Homepage aufgeschaltet und können während den Öffnungszeiten auf der Ge­meindeverwaltung eingesehen werden.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, am Dienstag, 5. November 2024 von 19:00 – 21:00 Uhr auf der Gemeinde­verwaltung einen Einblick zu erhalten. Die zuständige Gemeinderätin und der Bauverwalter werden Ihre Fragen gerne beantworten.

Der Gemeinderat und die Planungskommission freuen sich auf Ihr Interesse.



Datum der Neuigkeit 1. Okt. 2024
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