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Gemeinde Schmitten

Reservation Tennisplatz Nr. 1



Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Tennisplatz während gewissen Tagen und Zeiten der gesamten Bevölkerung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Allgemeines
Die Tennisanlage ist in tadelloser Ordnung zu halten und nach der Benutzung in einem sauberen Zustand zu verlassen.

Benützung
  • Bei einer Benützung muss im Minimum eine Person wohnhaft in Schmitten sein.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Platz nur im Beisein eines Erwachsenen benützen.
  • Der Tennisplatz Nr. 1 (Platz ganz rechts) steht der Bevölkerung von Schmitten wie folgt zur Verfügung:
 
  
Montag09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (ab Juli bis 22.00 Uhr)
Dienstag09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag09.00 Uhr bis 16.00 Uhr


An Feiertagen kann der Tennisplatz nicht gemietet werden.

Die Garderoben sowie das Clubhaus stehen nicht zur Verfügung.


Reservation und Schlüsselverwaltung

  • Die Platzreservation kann telefonisch während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (026 497 57 57) gemacht werden.
  • Eine Benützung des Tennisplatzes ohne vorgängige Reservation ist nicht erlaubt.
  • Es darf pro Woche und pro Person nur einmal eine Stunde reserviert werden. Die Reservation erfolgt immer auf eine volle Stunde.
  • Eine Platzreservation ist maximal 2 Wochen vor der geplanten Benützung möglich.
  • Der Schlüssel ist am Benützungstag auf der Gemeindeverwaltung abzuholen und spätestens am darauffolgenden Werktag wieder zu retournieren.

Schlussbestimmungen

  • Die Benützung erfolgt in Selbstverantwortung und der Gemeinderat lehnt jede Haftung und Verantwortung für Unfälle auf und in der Umgebung der Tennisanlage ab.
  • Zur gesamten Tennisanlage ist Sorge zu tragen. Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden sowie für die Kosten bei Verlust eines Schlüssels haften die Fehlbaren.
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