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Gemeinde Schmitten

Politik



Oberste Behörde ist die Gemeindeversammlung, welche jährlich mindestens zweimal stattfindet.

Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, die Mitglieder der Ortsplanungskommission sowie die Mitglieder der Einbürgerungskommission.

Oberstes Exekutivorgan von Schmitten ist der Gemeinderat. Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Er wird an der Urne auf 5 Jahre gewählt und konstituiert sich selber, d.h. er wählt die Gemeindepräsidentin/den Gemeindepräsidenten.

Der Gemeinderat, welcher nebenamtlich tätig ist, hat alle Geschäfte der politischen Gemeinde Schmitten zu besorgen, die ihm durch Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Staates oder durch Gemeindereglemente sowie Gemeindeversammlungsbeschlüsse übertragen werden.


Leitbild 2040 der Gemeinde Schmitten

 
Gemeinde_Schmitten_Leitbild2040.pdf (3939.7 kB)
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