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Gemeinde Schmitten

Ortsplanung Schmitten – Bundesgericht weist sämtliche Anträge der Beschwerdeführer ab

Im April hat die Gemeinde den Bundesgerichtsentscheid betreffend der Beschwerde zur Teilrevision der Ortsplanung erhalten. Das Bundesgericht weist sämtliche Anträge der Beschwerdeführer ab.

Mit diesem Entscheid erhält die Teilrevision der Ortsplanung von Schmitten ihre Gültigkeit. Die Genehmigung wurde am 6. April 2022 durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) des Kantons Freiburg erteilt.

Die Gemeinde muss nun innerhalb 9 Monate die Anpassungen gemäss der Genehmigung der RIMU durchführen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:

Susanne Heiniger, Gemeinderätin Ressort Bau- und Raumplanung, Tel. 079 670 57 64



Datum der Neuigkeit 16. Apr. 2024
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