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Gemeinde Schmitten

Kommunale Initiative – Veröffentlichung und Unterschriftensammlung

Kommunales Initiativbegehren "Wir verlangen die Durchführung einer Urnenabstimmung zur Einführung des Generalrates von 40 Mitgliedern auf die kommende Legislatur 2026"

Publikation gestützt auf Art. 26 ff des Gesetzes über die Gemeinden (GG), Art. 15a ff des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Gemeinden (ARGG) und Art. 138 ff des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG):

  • Am 1. August 2023 wurde das kommunale Initiativbegehren "Wir verlangen die Durchführung einer Urnenabstimmung zur Einführung des Generalrates von 40 Mitgliedern auf die kommende Legislatur 2026" bei der Gemeindeschreiberei mit den notwendigen Unterschriften von 20 Bürgerinnen und Bürger eingereicht.
  • Die Frist, während die Initiative gültig unterschrieben werden kann, läuft vom 1. September 2023 bis und mit 30. November 2023 (Art. 139 Abs. 2 PRG)
  • Am Tag der Einreichung des Initiativbegehrens (1. August 2023) waren im Stimmregister der Gemeinde Schmitten 3'316 Personen eingetragen. Damit die kommunale Initiative zustande kommt, sind somit 332 Unterschriften (ein Zehntel der Aktivbürger der Gemeinde Schmitten) erforderlich.

Der Gemeinderat



Datum der Neuigkeit 5. Sept. 2023
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