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Gemeinde Schmitten

Einwohnerkontrolle_Abmeldung (Wegzug aus Schmitten)

Sie ziehen weg von Schmitten?

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter abmelden.

Der Heimatschein wird für Schweizer direkt am Schalter ausgehändigt.

Ansonsten bitten wir Sie, sich telefonisch +41 26 497 57 57 oder via E-Mail: gemeinde@schmitten.ch mit uns in Verbindung zu setzten.

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Zuständige Instanz: Zentrale Dienste

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