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Einwohnerkontrolle_Adressauskunft
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zentrale Dienste | 026 497 57 57 | gemeinde@schmitten.ch |
Bemerkung
Im Einzelfall kann einer privaten Person oder Organisation die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Beruf, Adresse und Ankunftsdatum sowie gegebenfalls das Wegzugsdatum und den neuen Wohnort einer bestimmten Person bekanntgeben.
Jede Person kann durch eine Erklärung (Formulare auf der Verwaltung vorhanden) die Bekanntgabe ihrer Daten an private Personen sperren lassen.
Im Übrigen gilt für den Schutz von Personendaten das Gesetz über den Datenschutz.
(Verweis: Gesetz über die Einwohnerkontrolle 114.21.1, Art.17 und Art. 18)
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.