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Einwohnerkontrolle_Adressauskunft

Adressauskunft über eine Drittperson

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Bemerkung

Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.

Im Einzelfall kann einer privaten Person oder Organisation die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Beruf, Adresse und Ankunftsdatum sowie gegebenfalls das Wegzugsdatum und den neuen Wohnort einer bestimmten Person bekanntgeben.

Jede Person kann durch eine Erklärung (Formulare auf der Verwaltung vorhanden) die Bekanntgabe ihrer Daten an private Personen sperren lassen.

Im Übrigen gilt für den Schutz von Personendaten das Gesetz über den Datenschutz.


(Verweis: Gesetz über die Einwohnerkontrolle 114.21.1, Art.17 und Art. 18)

Verfahren

Gerne bearbeiten wir Ihr Anliegen schnellstmöglich.

Online-Formular

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