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Planungs- und Baukommission
- Der Gemeinderat ist für die Ortsplanung verantwortlich.
- Der Gemeinderat bestellt eine ständige Planungskommission, die ihn bei der Ausarbeitung des Ortsplans und dessen Anwendung unterstützt. Die Kommission setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen, wobei die Mehrheit von der Gemeindeversammlung bezeichnet wird.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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