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Vollständiges Feuerverbot, Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf dem ganzen Kantonsgebiet
Der Staatsrat hat am 27. Juli 2026 beschlossen, dass
- Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Vergnügungszwecken auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten sind, einschliesslich im Rahmen der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August 2026.
- Das Anzünden, die Verwendung und das Entzünden von Festfeuern, Feuerwerkskörpern, Knallkörpern, Raketen, römischen Lichtern, Feuerwerksbatterien, pyrotechnischen Zuckerstöcken (Vulkane), Rauchbomben, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Lampions sowie von allen sonstigen Feuerwerkskörpern oder ähnlichen Vorrichtungen, die eine Verbrennungswirkung erzeugen, sind verboten.
- Der Einsatz offener Flammen bei Strassenvorstellungen ist ebenfalls verboten.
Das Grillieren im Garten, auf der Terrasse oder auf Festplätzen mit Gasgrillen oder geschlossenen Feuerstellen ist vom Verbot ausgenommen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten wird und die an die extreme Trockenheit angepassten Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Die Massnahmen treten sofort in Kraft und werden aufgehoben, sobald sich die Lage hinsichtlich der Brandgefahr wieder normalisiert hat.
In Anwendung von Artikel 45 BevSG werden Widerhandlungen mit einer Busse von Fr. 50.-- bis Fr. 2000.-- bestraft.
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| de_ACE_interdiction_totale_feux_ vente (PDF, 153 kB) | Download | 0 | de_ACE_interdiction_totale_feux_ vente |