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Feuerverbot in den Wäldern des Kantons Freiburg

9. Juli 2026
Aufgrund der seit mehreren Wochen ausbleibenden Niederschläge sowie der aktuellen und zu erwartenden Wetterbedingungen hat die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht. Angesichts dieser Situation erlässt das Amt für Wald und Natur ab dem 9. Juli 2026 ein Feuerverbot in allen Wäldern des Kantons.

Der Niederschlagsmangel der vergangenen Wochen, verbunden mit anhaltend sonnigem Wetter und hochsommerlichen Temperaturen, hat dazu geführt, dass die Waldböden stark ausgetrocknet sind. Die Gefahrenstufe wird nun als «gross» (4 von 5) eingestuft. Daher sind ab dem 9. Juli 2026 um 12.00 Uhr sämtliche Feuer in den Wäldern des Kantons Freiburg verboten. Dieses Verbot betrifft das Anzünden von sämtlichen brennbaren Materialien, unabhängig von deren Art, einschliesslich das Grillieren an den dafür vorgesehenen Feuerstellen in Wäldern oder am Waldrand. Diese Massnahme bleibt so lange in Kraft, bis die Gefahrenstufe wieder auf «erheblich» (3 von 5) zurückgeht. 

Das Verbot stützt sich auf den Artikel 32 des Gesetzes vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG). 

Feuerverbot