Die Gemeindetrennung
Die Gemeindetrennung | | Schmitten wird eine eigene Gemeinde Unter den genannten Umständen war es schliesslich fast nur noch eine Frage der Zeit, wann der Ruf nach einer eigenen Gemeinde Schmitten auftauchen sollte. Um die Jahreswende 1920/21 war es soweit. Mit dem Geometer und späteren Nationalrat Franz Xaver Müller (1885-1968) fand die in Schmitten schon lange latent vorhandene Trennungsbewegung ihren vehementen Führer. Zusammen mit einigen anderen beherzten Männern, besonders dem späteren, ersten Gemeindeschreiber Josef Lehmann, lud er im Hinblick auf die Trennung zu einer Orientierungsversammlung ein. Anstoss, die Trennung voranzutreiben, hatten wie schon bei der Pfarreitrennung vorwiegend finanzielle Gründe gegeben. Man wollte in Schmitten nicht zu Ausgaben gezwungen werden, die für Schmitten "keinen Wert" hatten, wie z.B. der Bau eines Trottoirs und der Wasserversorgung in Düdingen sowie des Trams Freiburg-Grandfey. Der ersten Versammlung vom 2. Januar 1921 folgte am 20. März eine zweite, bei der eine an den Staatsrat zu richtende Petition zur Errichtung einer eigenen Gemeinde gutgeheissen wurde. Diese wurde bereits am 16. April, unterschrieben von 160 Schrotbürgern – darunter 125 der 132 Eigentümer – dem Staatsrat überreicht. Die Petition verwies einerseits auf den zu grossen Umfang der Gemeinde Düdingen und die Schwerfälligkeit der Verwaltung, ferner auf die finanzielle Benachteiligung des Schmittenschrotes, die grosse Entfernung Düdingens und damit der Gemeindestellen. Anderseits wurde in Zahlen und Zeichnungen der Beweis erbracht, dass die neu zu schaffende Gemeinde alle wirtschaftlichen, gebiets- und bevölkerungsmässigen Voraussetzungen für eine gesicherte Existenz erfülle, ohne dass dabei die alte Gemeinde Düdingen in ihrer Lebensfähigkeit bedroht werde. Der neunköpfige Düdinger Gemeinderat, in dem sich zu diesem Zeitpunkt noch drei Vertreter aus dem Schmittenschrot befanden, nahm erst am 11. August 1921 Kenntnis von der Petition. Am 12. September lehnte er dann mit 4 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung die Gemeindetrennung ab. Er liess seine Stellungnahme gegen die Petition und gegen die Trennung von einem Advokaten ausarbeiten. Die Antwort auf die Petition lag erst ein halbes Jahr später, am 29. April 1922, vor. Sie ging Punkt für Punkt auf die Schmittner Petition ein, wies sie zumeist als unbegründet oder zumindest übertrieben zurück und kam, ohne wesentliche neue Argumente gegen eine Trennung anzuführen, zum Schluss, die Gemeindetrennung sei ein politischer Fehler "erster Güte". Noch bevor der Düdinger Gemeinderat seine Stellungnahme veröffentlicht hatte, war sie durch die Ereignisse zugunsten einer Trennung weitgehend überholt worden. Denn inzwischen hatte der Staatsrat auf Drängen der Schmittner am 26. Februar 1922 im Schmittenschrot eine Konsultativabstimmung durchführen lassen. 274 der 318 stimmfähigen Bürger waren an die Urnen gegangen. Davon hatten sich 260 für, 12 gegen die Trennung ausgesprochen. Dazu gab es eine leere und eine ungültige Stimme. Ebensfalls noch vor Erscheinen der Düdinger Antwort war der Staatsrat an den Grossen Rat gelangt, um die Frage zu klären, welcher Rat allenfalls eine Trennung aussprechen könnte. Der Grosse Rat sprach sich in der Maisession 1922 diese Kompetenz selber zu. Zugleich nahm der Rat – offensichtlich beeindruckt vom eindeutigen Ergebnis der Konsultativabstimmung – die Schmittner Petition an und beauftragte den Staatsrat, auf die Herbstsession hin eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Jetzt begann für die beiden Parteien die letzte und zugleich hitzigste Phase der Auseinandersetzung. Beide Seiten versuchten, die öffentliche Meinung und die Grossräte für bzw. gegen die Trennung zu gewinnen. Im November legte der Staatsrat dann seine Botschaft vor, in der er die Trennung trotz einiger Vorbehalte befürwortete. Der Grosse Rat entschied sich nach gehabter Diskussion mit allen gegen drei Stimmen und einigen Enthaltungen am 21. November 1922 ebenfalls für die Trennung. Somit war der zweite Schrot der Gemeinde Düdingen vom ersten getrennt und zur selbständigen Gemeinde Schmitten erhoben worden. Die Ausführung der Trennung Nach dem Trennungsbeschluss des Grossen Rates mussten zwischen den beiden Gemeinden noch viele Probleme geregelt werden. Insbesondere ging es um die Trennung der Verwaltung, des Vermögens, der Schulden und Güter sowie um die Zuteilung der Bürger. Zuerst musste ein handlungsfähiger Gemeinderat gewählt werden. Aufgrund der Einwohnerzahl hatte Schmitten Anrecht auf 7 Gemeinderäte. Gewählt wurden jene Männer, die bereits früher im Gemeinderat Düdingen den Schmittenschrot vertreten hatten sowie jene, die sich für die Trennung führend eingesetzt hatten. Franz Xaver Müller, die treibende Kraft für die Trennung, hatte am meisten Stimmen erhalten. Im Gemeinderat wurde ihm aber von der bäuerlichen Mehrheit das angestrebte Ammannsamt versagt, worauf er sein Mandat enttäuscht niederlegte. Der erste handlungsfähige Gemeinderat setzte sich schliesslich zusammen aus: Reidy Johann, Ammann, Lanthen; Horner Alfons, Vizeammann, Tützenberg; Lehmann Joseph, Gemeindeschreiber und –kassier, Schmitten; Linder Johann, Tützenberg; Wäber Peter, Schmitten, Schneuwly Joseph, Oberzirkels; Progin Alfons, Schmitten. Für die weitere Bearbeitung der Trennungsfragen bildeten die beiden Gemeinderäte gemeinsam eine Trennungskommission. Für die Vornahme der Aufteilung des Vermögens, der Schulden und der Güter wurde eine Schatzungskommission eingesetzt. Diese errechnete auf der Grundlage der Fläche, Einwohner und Grundbuchschatzung der beiden Gemeinden einen Teilungskoeffizienten von 70% für Düdingen und 30% für Schmitten. Dieser Verteiler wurde nun sowohl für die Verteilung des Vermögens und der Schulden als auch für die Zuteilung der Bürger angewandt. So kamen von den 101 Geschlechtern der alten Gemeinde Düdingen 26 zu Schmitten: Aebischer, Bürgy, Brügger, Egger, Fillistorf, Fischer, Grossrieder, Gugler, Gurtner, Klaus, Lauper, Lehmann, Quitäro, Rappo, Rämy, Reidy, Schaller, Scherwey, Schneuwly, Schrago, Trago, Vonlanthen, Wäber, Zollet, Zosso, Zimmermann. Die heikle Frage der Zuteilung der Bürger, die auch armenrechtlich von Bedeutung war, hatte man auf der Grundlage von Bürgerbüchern der Gemeinde Düdingen aus den Jahren 1793/1794 und 1868 lösen können, auf denen glücklicherweise die Herkunft des Geschlechtes vermerkt war. Die Verhandlungen zur Ausführung der Trennung dauerten insgesamt fast drei Jahre. Erst am 12. Januar 1926 konnte der Staatsrat die Beschlüsse der Trennungskommission gutheissen und damit einen Schlussstrich unter die Trennungsfrage ziehen. |
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