Oberste Behörde ist die Gemeindeversammlung, welche jährlich mindestens zweimal stattfindet.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, die Mitglieder der Ortsplanungskommission sowie die Mitglieder der Einbürgerungskommission. |
Kompetenzen: | Der Gemeinderat, welcher nebenamtlich tätig ist, hat alle Geschäfte der politischen Gemeinde Schmitten zu besorgen, die ihm durch Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Staates oder durch Gemeindereglemente sowie Gemeindeversammlungsbeschlüsse übertragen werden. |
Voraussetzungen: | Aktivbürger, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, sofern nicht das Büro aus wichtigen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschliesst. |