Steuerauskünfte
Zuständiges Amt:
FinanzenVerantwortlich:
Der Steuerfuss auf Einkommen und Vermögen für natürliche Personen beträgt in der Gemeinde Schmitten 77% der einfachen Kantonssteuer, jener der juristischen Personen beträgt 72% der einfachen Kantonssteuer.
Schmitten zählt damit zu den steuergünstigsten Gemeinden im Sensebezirk.
Die Liegenschaftssteuer beträgt 2 Promille auf dem Steuerwert.
Die römisch-katholische Kirchensteuer berechnet sich ebenfalls in Prozent der einfachen Kantonssteuer, nämlich mit 10% auf dem Einkommen und auch 10% auf dem Vermögen.
Die evangelisch-reformierte Kirchensteuer hat die gleiche Kantonsbasis; auf dem Einkommen 10% und auf dem Vermögen 10%.
Die Liegenschaftsgewinnsteuer beträgt 60%, die Handänderungssteuer 100% (Basis: 1.5 % vom Veräusserungspreis), die Erbschaftssteuer 70% und die Steuer auf Kapitalleistungen 77% der einfachen Kantonssteuer.
Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2024 Fr. 70.00/Hund und wird vom Oberamt einkassiert.